Hast du eigene Kinder?
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Für eigene Kinder unter 14 Jahren, die mit dir in einem Haushalt leben, kann ein Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG gewährt werden.
Gemeint sind eigene und angenommene Kinder — keine Stief- oder Pflegekinder.
Was das für deinen Antrag bedeutet: Bei „Ja“ kommt ein Abschnitt zu deinen Kindern hinzu, und wir füllen zusätzlich Formblatt 04 aus. Bei „Nein“ entfallen beide.
