Hast du eigene Kinder?

Hast du eigene Kinder?

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Für eigene Kinder unter 14 Jahren, die mit dir in einem Haushalt leben, kann ein Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG gewährt werden.

Gemeint sind eigene und angenommene Kinder — keine Stief- oder Pflegekinder.

Was das für deinen Antrag bedeutet: Bei „Ja“ kommt ein Abschnitt zu deinen Kindern hinzu, und wir füllen zusätzlich Formblatt 04 aus. Bei „Nein“ entfallen beide.

Wir füllen deine Formblätter aus und schicken deinen Antrag per Post an dein AmtFormblätter ausgefüllt · per Post ans Amt