Trifft eines davon auf dich zu?

  • Du warst bei Beginn deiner jetzigen Ausbildung 30 Jahre alt oder älter.
  • Du hattest bei Beginn deiner jetzigen Ausbildung eine Berufsausbildung abgeschlossen und danach gearbeitet — nach einer dreijährigen Ausbildung mindestens drei Jahre, nach einer kürzeren entsprechend länger.
  • Du warst bis zum Beginn deiner jetzigen Ausbildung seit deinem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig.
  • Du besuchst ein Abendgymnasium oder ein Kolleg.
Trifft eines davon auf dich zu?

Mehr Infos zu dieser Frage

Das Gesetz nennt in § 11 Abs. 3 BAföG Lebenslagen, in denen Förderung ohne Rücksicht auf das Einkommen der Eltern geleistet wird. Genau diese Punkte fragen wir hier ab.

Was das für deinen Antrag bedeutet: Sagst du bei mindestens einem Punkt „Ja“, fragen wir dich danach, ob du den Antrag mit oder ohne Einkommenserklärung deiner Eltern stellen willst. Sagst du überall „Nein“, gehört die Einkommenserklärung deiner Eltern zu deinem Antrag. Du lädst sie per E-Mail, WhatsApp oder Link ein, und sie geben sie online ab.

Maßgeblich ist jeweils der Beginn deiner jetzigen Ausbildung (des Ausbildungsabschnitts).

Beachte: An dieser Stelle kann nicht abschließend geklärt werden, ob du Anspruch auf elternunabhängiges BAföG hast. Diese Entscheidung trifft nur dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.

Wir füllen deine Formblätter aus und schicken deinen Antrag per Post an dein AmtFormblätter ausgefüllt · per Post ans Amt