Lebst du in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Lebst du in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft?

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Nach § 11 Abs. 2 BAföG wird das Einkommen deiner Ehegattin oder deines Ehegatten oder deiner eingetragenen Lebenspartnerin oder deines eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt.

Partnerinnen und Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden im BAföG nicht berücksichtigt.

Was das für deinen Antrag bedeutet: Bei „Ja, und wir leben zusammen“ kommt ein Abschnitt zu deiner Partnerin oder deinem Partner hinzu, und es wird eine zusätzliche Einkommenserklärung (Formblatt 03) gebraucht. Bei „dauernd getrennt“ und bei „Nein“ entfallen beide.

Wir füllen deine Formblätter aus und schicken deinen Antrag per Post an dein AmtFormblätter ausgefüllt · per Post ans Amt